Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.10.2015 bis zum 26.01.2016
06.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.10.2014 bis zum 03.10.2015
02.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 03.10.2014
01.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.12.2012 bis zum 31.12.2012
14.02.2013
Neueintragungen